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Die Mietverwaltung
oder auch Sondereigentumsverwaltung stellt eine Sonderform der herkömmlichen
Verwal-tung von Immobilien dar, und wird in den meisten Fällen
als zusätzliche Serviceleitung angeboten. Im Gegensatz zur WEG-Verwaltung
gibt es hier keine gesezlichen Regelungen zu den Grundpflichen des
Verwalters. Dieser sollte jedoch die aktuellen Mietgesetze kennen
bzw. mit der einschlägigen Rechtsprechung vertraut sein.
Oftmals ist es schwierig die Leistungen der WEG-Verwaltung
und der Sonder--eigentumsverwaltung genau zu trennen, da zum Beispiel
der Abschluss von Wartungsverträgen und die daraus resultierenden
Verantwortlichkeiten in beide Bereiche fallen können.
Nachfolgend finden Sie ein Auszug aus unserem Leistungsangebot
im Bereich der Mietverwaltung. Weiter Leistungen sind natürlich
frei vereinbar.
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- Ausfertigungen
und Kündigungen von Mietverträgen, einschließlich
Abnahme und Übergabe der Mieteinheit,
- Mietinkasso
und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber
aus den Mietverhältnissen zustehen,

- Überwachung
des Mieteingangs,
- Führung
der Mietkautionen,
- Überprüfung
von Mieterhöhungsmöglichkeiten
- Geltendmachung
vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der
Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt,
- Ermittlung
der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung sowie
der übrigen umlagefähigen Betriebskosten nach Anlage
3 zu § 27 der 2. BV und Abrechnung der Kosten mit den Mietern,
- gesamter
mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietern.
- pünktliche
Bezahlung aller das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten
nach vorheriger Prüfung,
- gesamter
Verkehr mit den Behörden, soweit er die laufende Verwaltung
des Anwesens betrifft,
- Abwicklung
von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und
Dritten,
- Einstellung
und Entlassung, Anweisung und Überwachung von Hilfskräften
(Hausmeister, Reinigungspersonal und dergleichen) nach Absprache
mit dem Hauseigentümer,
- Beschaffung
der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen
Gebrauchsgegenstände (wie Geräte für den Hausmeister)
und Versorgungsgüter (wie Heizmaterial),
- Erfassung
aller Zahlungsvorgänge,
- Erstellung
einer Betriebskostenabrechnung für den Mieter
- Laufende
Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe notwendiger
Reparaturmaßnahmen.
Abschluß von Wartungsverträgen.
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